Flugplatzordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dieser Platz dient ausschliesslich den Zwecken des Modellflugs. Er untersteht der Verwaltung der Modellfluggruppe Ochsenhausen. Benützungsberechtigt sind nur die Mitglieder dieses Vereins. Sie haben sich der nachstehende Flugordnung zu halten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet und gestört werden. Daher ist das Fliegen über den Zuschauern und Fahrzeugen strengstens untersagt. Bei landwirtschaftlichen Arbeiten in einem Umkreis von ca. 150 m ist ggf. der Flugbetieb einzustellen. Tiefflugübungen dürfen nur über dem Platz und den Einflugschneisen absolviert werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2) Von der Hochspannungsleitung sind mindestens 30 m Abstand zu halten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Flugbereich wie hier dargestellt |
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3) Um Unfällen vorzubeugen, hat jeder Pilot vor Flugbeginn seine Kanalplakette an der Frequenztafel anzubringen. Bei Kanalgleichheit ist eine entsprechende Absprache zwischen den beiden Piloten zu treffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4) Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Er hat darüber zu wachen, dass die Flugzonen eingehalten werden und Anfänger nicht ohne Aufsicht fliegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5) Die nachstehenden Flugzeiten sind wie folgt einzuhalten: werktags von 9,00 bis 12,00 Uhr und von 14,00 bis 20,30 Uhr sonntags von 10,00 bis 12,00 Uhr und von 14,00 bis 20,30 Uhr längstens jedoch bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6) Motorflugmodelle müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein, die nicht mehr als 82 dB/A zulassen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7) Gastflieger mit einer gültigen Versicherung und Funklizenz sind jederzeit willkommen, dürfen aber nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds bzw. mit Genehmigung eines Vorstandmitglieds fliegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich bitte unbedingt um Einhaltung dieser Ordnung 1. Vorstand | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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